Mietspiegel

Mietspiegel für die Stadt Nordhorn

Der Mietspiegel für das gesamte Gebiet der Stadt Nordhorn basiert auf den Daten der Mietdatenbank, die im Jahr 2017 für Nordhorn erstellt wurde. 
Die ausgewiesenen Werte entsprechen dem aus der Mietdatenbank stammenden Zahlenmaterial und gelten ausschliesslich für nicht preisgebundenen Wohnraum. Mieten von Sozialwohnungen und Asylunterkünften sind nicht berücksichtigt.

Herausgeber des Mietspiegels sind:
Haus und Grund Nordhorn / Grafschaft Bentheim e.V.
Mieterverein Nordhorn und Umgebung e.V.

Der erstellte Mietspiegel wird von beiden Herausgebern als Orientierungshilfe angesehen für die Vermieter und Mieter nicht preisgebundener Wohnungen und entfaltet keinen Bindungscharakter. Ein Eingriff in bestehendes Vertragsrecht oder in die Vertragasfreiheit hinsichtlich Neuabschlüssen besteht nicht.

Nutzungshinweise
Der Mietspiegel ist für die einzelnen Stadtteile unterteilt anwendbar. Die Zugehörigkeit zu den einzelnen Stadtteilen richtet sich nach einem Strassenverzeichnis. Sollte für den Stadtteil keine Angabe vorhanden sein, soll sich der zu ermittelnde Vergkleichsmietzins aus der nächst höheren Altersstufe des Gebäudes abzüglich 10% ergeben.
Die Mieten beziehen sich auf Wohnungen und Häuser mit Sammelheizungen und mit Bad oder Duschraum, Fenster mit Isolierverglasung. Für Wohnungen mit geringerem Standart sind Abschläge vorzunehmen.
Für Wohnungen mit höherem Standart sind Einstufungen in die entsprechend höhere Alterskategorie vorzunehmen bzw. sind prozentuale Aufschläge vorzunehmen.
Sachverständigengutachten oder Vergleichsmieten können vom Mietspiegel abweichen.
Schönheitsreparaturen, Instandhaltungskosten und Betriebskosten sind unberücksichtigt. Die Betriebskosten richten sich nach der BetriebskostenVO, soweit im Mietvertrag vereinbart. Es wird unterstellt, das die Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ergibt sich aus der Summe der Grundfläche der Räume, die zur Wohnung gehören. Dazu gehören nicht Keller, Dachböden, Schuppen, Garagen, Ställe oder andere Wirtschaftsräume und Garagen.
Balkone, Loggien, Dachgärten und beheizte Freisitze werden je zur Hälfte angerechnet, beheizte Wintergärten voll.
Zur Hälfte angerechnet werden Räume mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern, darunter liegende Grundflächen werden gar nicht, über 2m liegende Grundflächen werden voll angerechnet.
Wohnmerkmale
Die angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen durchschnittlichen Wohnungszustand. Als Zuschlagsmerkmale können besondere Ausstattungen, Einbaumöbel, Einbauküchen, besondere energetische Ausstattungen pp. zu werden sein. Abschläge kommen in Betracht bei nicht abgeschlossenen Wohnungen, fehlendem Bad/WC in der Wohnung, fehlender Zentralheizung pp.
Auskünfte
Auskünfte zum Mietspiegel erteilt der DMB - Mieterverein Nordhorn und Umbebung e.V.
Mietspiegel als PDF herunterladen Straßenverzeichnis als PDF herunterladen
Share by: