Zutritt verboten

Zutritt verboten
Einbruchschutz für Wohnungen und Häuser

Von Christiane Preuß

Viele Einbrüche werden nicht mehr nur tagsüber, wenn üblicherweise niemand zuhause ist, sondern auch bereits bei einsetzender Dämmerung verübt.

Ein Einbruch in die eigenen vier Wände bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Man kann sich jedoch gegen solche Einbrüche schützen.

Achten Sie in Mehrfamilienhäusern darauf, den Hauseingang auch tagsüber geschlossen zu halten und prüfen Sie, wer das Haus oder die Wohnung betreten will, bevor Sie öffnen. Mieter können nach Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgt. Sie haben keinen Anspruch auf einbruchshem- mende Fenster und Türen, Sicherheitsschlösser oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter in solche Schutzmaßnahmen, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen, deren Kosten der Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung umlegen darf.

Wollen Sie selbst als Mieter in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen Sie bei allen baulichen Änderungen der Mietsache die Erlaubnis des Vermieters einholen.

Diese darf bei einem nachvollziehbaren Interesse nicht verweigert werden.

Bei Auszug sind die baulichen Änderungen dann gegebenenfalls auf Kosten des Mieters zurückzubauen. Dies kann jedoch durch den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter vermieden werden.
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